Klage gegen Yachtversicherung

Auch im Segelsport hat man es wie in vielen anderen Lebensbereichen stets mit Versicherungen zu tun. Denn ein Schaden am Boot treibt einen nicht nur finanziell schnell in den Wahnsinn. Um diesem vorzubeugen entscheiden sich viele Eigner für eine umfassende Versicherung ihrer Yacht. Doch was tun, wenn die Versicherung nicht für einen Schaden aufkommen will?

An wen wende ich mich?

Zu beachten ist vor allem, dass führende Anbieter von Yachtversicherungen oftmals diese nur vermitteln. Das bedeutet, dass tatsächlich verschiedene Gesellschaften zu einem bestimmten Prozentsatz als Teilschuldner an der Versicherung beteiligt sind. Fraglich ist also zunächst, an wen man sich nun zu wenden hat. In der Regel versucht man vorerst einen Rechtsstreit zu vermeiden, solange ist mit dem jeweiligen Anbieter direkt zu verhandeln. Sollte es jedoch zur Aklage kommen, ist grundsätzlich jeder Teilschuldner einzeln zu verklagen. Einen Ausweg aus dieser Papierschlacht gebietet in Einzelfällen lediglich § 216 VVG. Demnach kann es unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, nur den an erstes Stelle stehenden Beteiligten zu verklagen.
Mittelmeerliebhaber aufgepasst: Um § 216 VVG heranziehen zu können, muss der Vertrag natürlich nach deutschem Recht geschlossen worden sein.

Muss ich alles beweisen?

Zudem ist relevant um welche Gefahrendeckung es sich in Ihrer Versicherung handelt. Man unterscheidet zwischen einer Allgefahrendeckung und einer Einzelgefahrendeckung. Bei der Einzelgefahrendeckung wird genau aufgezählt, welche Gefahren versichert werden. Bei der Allgefahrendeckung wird dieses Prinzip umgedreht. Grundsätzlich ist alles versichert, bestimmte Szenarien werden aber ausgeschlossen. Wichtig ist diese Unterscheidung vor allem, weil sich die Beweislast nach ihr richtet. Wenn eine Einzelgefahrendeckung vorliegt, liegt es bei dem Kunden der Versicherung zu beweisen, dass ein Schaden von der Police gedeckt wird. Klare Formulierung im Vertrag sind dann oftmals Fehlanzeige.

Die Allgefahrendeckung ist an dieser Stelle kundenfreundlicher. Nun hat der Versicherer zu beweisen, dass der konkrete Schaden von der Versicherung ausgeschlossen ist.

Trotz noch so kreativer Ausschlusslisten im Versicherungsvertrag entstehen alos unabhängig der Gefahrendeckung immer wieder Situationen, in denen sich die Versicherung und Versicherter nicht einig werden. Es zeigt sich also, dass man stets darauf bedacht sein sollte, gerade in Schadensfällen möglichst viel zu dokumentieren um gar nicht erst in einen Streit mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter zu geraten.

Sollten sich dennoch Probleme bei der Abwicklung Ihres Schadenfalles auftun, melden Sie sich gerne. Wir stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite!